Abrechnungsbelege fotografieren: Darf der Mieter anlässlich der Belegeinsicht Fotos von den der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Abrechnungsbelegen machen? Drucken | E-Mail | Zugriffe: 2908BELEGEINSICHT [Lesen Sie hier, ob es einem Mieter im Rahmen der Belegeinsicht gestattet ist, Fotos von den Abrechnungsbelegen der Betriebskostenabrechnung anzufertigen. > Lesen Sie mehr Zurück Weiter